1.1) Die Schweiz hat 2017 dem Pariser Klimaabkommen zugestimmt. Darin hat sich die Schweiz zu bestimmten Klimazielen wie zum Beispiel der Reduktion des CO2-Ausstosses verpflichtet. Um diese Klimaziele zu erreichen, muss die Schweizer Regierung verschiedene Massnahmen ergreifen. Zum Beispiel kann sie den internationalen Handel so beeinflussen, dass klimafreundliche Produkte bevorzugt werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Subventionen für einheimische klimafreundliche Produkte, zusätzliche Zölle auf ausländische klimaschädliche Produkte oder höhere Steuern auf in- und ausländische klimaschädliche Produkte.
1.2) Zwei dieser Massnahmen – Subventionen und Zölle – verstossen gegen (von der Schweiz unterzeichnete) Regeln der wichtigsten internationalen Handelsorganisation (WTO), welche zur Aufgabe hat, den internationalen Handel zu regulieren. Deshalb könnten andere Länder die Schweiz beim Schiedsgericht der WTO verklagen.
1.3) Zusätzlich könnten Länder wirtschaftspolitische Vergeltungsmassnahmen gegen Schweizer Produkte einführen, welche dann negative Folgen für die Wirtschaft beider Länder hätten.