Wir haben eine Reihe von Argumenten zur Waffenplatz-Intiative zusammengestellt. Geben Sie bitte an, mit welcher Ansicht Sie voll einverstanden, eher einverstanden, eher nicht einverstanden, oder überhaupt nicht einverstanden sind. Es geht nicht an, dass für die Armee im Bereich Umwelt- und Landschaftsschutz Ausnahmebestimmungen bestehen. Bau und Betrieb von militärischen Anlagen müssen deshalb unter die eidgenõssische und kantonale Gesetzgebung von Umwelt und Raumplanung gestellt werden.